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Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten im gesamten Bereich des Verkehrsrechts. Dieses umfasst das Verkehrszivilrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht.
Ein Ausschnitt aus den von uns bearbeiteten Bereichen:

  • Haftungsrecht, z.B. Schadensersatz für Sach- und Personenschäden und Schmerzensgeld, insbesondere nach Verkehrsunfällen (Abwicklung von Verkehrsunfällen)
  • Verkehrsstrafrecht, z.B. bei Alkoholdelikten, bei sogenannter Unfallflucht, bei Gefährdung des Straßenverkehrs, bei Nötigung, bei fahrlässiger Tötung oder bei Körperverletzung etc.
  • Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldsachen, z.B. bei Geschwindigkeitsverstoß und Rotlichtverstoß, bei Unfallverursachung, Handynutzung und zur Abwendung von Fahrverboten
  • Autovertragsrecht, z.B. Neu- und Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistungsrecht bei Mängeln
  • Fahrerlaubnisrecht, Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Anordnung einer MPU, Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) Flensburg
  • Versicherungsrecht, z.B. bei Kaskoschäden, bei Quotenvorrecht und Unfallversicherungsfragen etc.

Wir vertreten unsere Auftraggeber natürlich auch in auswärtigen Verkehrsangelegenheiten.


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